Stiftungen sind eine Form, mit der Menschen ihr Vermögen für andere Menschen „gewinnbringend“ anlegen – gewinnbringend in doppeltem Sinn. Zum einen wird mit einer Stiftung Geld angelegt, dessen jährliche Erträge ausgeschüttet werden. Zum anderen dient der ausgeschüttete Ertrag dem Zweck, anderen Menschen zu helfen. Dieser Zweck wird vom Stifter und einem möglichen Stiftungsrat jährlich definiert und der Ertrag verteilt.
Jede Stifterin und jeder Stifter hat ein besonderes Anliegen, das den persönlichen Lebenserfahrungen und Werten entspricht. Über die Ausgestaltung des Stiftungszwecks besteht somit die Möglichkeit, diesen Werten auf Dauer Ausdruck zu verleihen.
Das Diakonische Werk wendet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, sozialer Stellung und persönlichem Glauben, die unsere Hilfe brauchen. Dazu engagieren wir uns in einer Vielzahl von Angeboten und Projekten, die nur zum Teil auch öffentlich finanziert sind.
Stiftungsmittel ermöglichen uns die Verwirklichung vieler individueller Hilfen oder Angebote und Projekte, die ohne diese Unterstützung nicht möglich wären. Wir vereinbaren auch gezielt mit einer Stiftung konkrete Maßnahmen, so dass gemeinsam dem Gründungsgedanken jeder Stiftung in optimaler Weise entsprochen werden kann.
Über die jährliche Vergabe der Erträge über den Stiftungsrat oder den Stifter kommen die Gelder immer direkt bei den Menschen an.
Über das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald besteht die Möglichkeit, ohne großen bürokratischen Aufwand eine Stiftung zu gründen oder eine Zustiftung zu leisten. Durch verschiedene Steuervergünstigungen werden diese Möglichkeiten staatlich gefördert. Wir bieten Ihnen hierbei unsere Beratung und Unterstützung an.
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